Statuten Oberstufe

  1. Der SchülerInnenrat der Oberstufe

    1.1

    Der SR-OS ist die Vertretung aller Schüler der Oberstufe Seengen. Er tagt mindestens einmal pro Monat.

    1.2

    Der Schülerrat befass sich mit den Anregungen, Kritiken und Wünschen der Schüler an die Lehrer und umgekehrt. Durch die enge Zusammenarbeit der Mitglieder mit dem Lehrkörper hat der Rat auch Verbindungen zur Schulpflege und kann Vorschläge einbringen und entgegennehmen.

  2. Aufgaben und Zweck des SR

    2.1

    Aufgaben

      Aufgabe des SR Seengen ist es, sich für die Wahrnehmung und Vertretung der schulischen, sozialen oder fachlichen Interessen der Schüler und Schülerinnen einzusetzen.

    2.2

    Zweck

      Zweck des SR Seengen ist es, demokratische Reformen sowie Veränderungen an der Schule und deren sozialem Umfeld zu verwirklichen. Dies geschieht durch
    • die Realisierung und Unterstützung von Aktionen der SchülerInnen
    • Öffentlichkeitsarbeit z.B. durch ein Infobrett, Homepage etc.
    • die Zusammenarbeit mit Gruppierungen , mit denen gemeinsame Ziele erreicht werden können.
  3. Gliederung

    3.1

    Träger der Arbeit

      Träger der Arbeit des SR-OS sind die Vertreter der jeweiligen Schulstufen der Oberstufe Seengen.

    3.2

    Der Vorstand (VSSR)

      Der Vorstand wird demokratisch, von den Vertretern der SRV, gewählt. Er ist die Basis des SR und besteht aus
    1. dem Schulratspräsidenten
    2. dem Vizepräsidenten
    3. dem Aktuar
    4. dem Finanzverwalter

    a.

    Der Schulratspräsident

      Der Präsident vertritt den SR in allen Punkten nach aussen und leitet die regulären Sitzungen sowie die Vollversammlungen. Er ist erster Ansprechpartner bei Anlässen, welche den gesamten Rat betreffen und legt den Zeitpunkt der nächsten Sitzung fest. Nach Bearbeitung eines Projekts entlässt er es in einem Schreiben an die Öffentlichkeit. Der Präsident wird aus den Vertretern der 8./9. Klasse gewählt.

    b.

    Der Vizepräsident

      Der Vizepräsident vertritt den Präsidenten bei Abwesenheit. Er ist der Ansprechpartner, wenn der Präsident verhindert ist und leitet dann dessen Angelegenheiten.

    c.

    Der Aktuar

      Der Aktuar führt bei jeder Sitzung Protokoll und regelt die Korrespondenzen des Rates (wenn nichts anderes vom Präsidenten festgelegt). Ausserdem übernimmt er die Terminplanung des Rates.

    d.

    Der Finanzverwalter

      Der Finanzverwalter kümmert sich um die Finanzen des Rates. Er verwaltet die Kontoauszüge, Rechnungen, Einzahlungen ect. und stellt der SRV einen Jahresrückblick plus ein Budget für das nächste Jahr vor. Der Finanzverwalter wird aus den Vertretern der 8./9. Klasse gewählt.

    3.3

    Wahlen

      Jede Klasse stellt mindestens einen Kandidaten, wobei kein Limit an Kandidaten gesetzt ist. Die Klasse und die Parallelklasse stimmen dann über die Kandidaten ihrer Schulstufe gemeinsam, wenn nötig in mehreren Wahlgängen, ab. Jedes Mitglied vertritt eine Klasse (6.-9.) einer Schulstufe. Also vier Abgeordnete jeder Stufe (Bez./Sek./Real) plus einen Vertreter der Kleinklasse Oberstufe. Die Legislaturperiode beträgt ein Schuljahr. Wiederwahlen sind zulässig.

    3.4

    Neu- / Abwahlen

      Der Vorstand ist der Schülerrat-Vollversammlung rechenschaftspflichtig und kann jederzeit von ihr abgewählt werden, wenn 2/3 der Mitglieder der SRV dies wollen. Wird der Vorstand abgewählt, müssen anschliessend Neuwahlen aus allen Kandidaten der Delegierten arrangiert werden. Dafür ist eine ausserordentliche SRV einzuberufen.

    3.5

    Abwesenheit /Unfall

      Bei Abwesenheit oder Unfall/Krankheit eines Mitgliedes ist der Präsident/Vizepräsident unter Angabe des Grundes zu benachrichtigen. Die Abwesenheit wird im Protokoll vermerkt. Bei mehrmals wiederholter unzulässiger Abwesenheit ist der Lehrkörper zu benachrichtigen. In schweren Fällen kann das zum Ausschluss des Mitgliedes aus dem Schülerrat durch den Vorstand führen.

  4. Die Schülerrat Vollversammlung (SRV)

    Die Schülerrat Vollversammlung ist das höchste beschlussfassende Organ des SR-OS Seengen. Sie tagt mindestens einmal pro Jahr nach Ablauf der Legislaturperiode der Mitglieder des SR Seengen. Die SRV wählt den Vorstand des SR-OS Seengen. Sie beschliesst
    • die Grundzüge des arbeit des SR-OS/US Seengen
    • die Änderung der Statuten des SR-OS/US Seengen
    • die Auflösung des SR-OS/US und des Vorstandes

    4.1

    Zusammensetzung der Schülerrat Vollversammlung

    Die SRV setzt sich aus allen Delegierten des SR-OS und SR-US zusammen. Die SRV ist für alle Schüler der Schule Seengen üffentlich.

    4.2

    Antrags- und Stimmberechtigung

      Antrags- und stimmberechtigt sind in allen Fragen die Schulräte. Sie vertreten unter anderem die Meinung ihrer Klassenkollegen an der SRV.

    4.3

    Ausserordentliche Schülerrat Vollversammlung

      Eine ausserordentliche SRV muss einberufen werden, wenn 1/3 der SchülerInnenvertretung Seengens oder der Vorstand sie fordern. Die ausserordentliche SRV muss mindestens 7 Tage vorher unter Abgabe der Tagesordnung einberufen werden.

    4.4

    Rechenschaft / Abwahl

      siehe §3.4

  5. Statutenänderungen

    Statutenänderungen können nur von der SRV mit einer 2/3 Mehrheit aller Delegierten des SR Seengen vorgenommen werden.

  6. Auflösung

    Die Auflösung kann nur von der SRV mit einer 2/3 Mehrheit aller Delegierten des SR Seengen vorgenommen werden.

  7. Inkrafttreten

    Diese Statuten treten mit sofortiger Wirkung nach ihrer Beschlussfassung in Kraft.

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