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Der SchülerInnenrat der Oberstufe
1.1
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Der SR-OS ist die Vertretung aller Schüler der Oberstufe Seengen. Er tagt mindestens einmal pro Monat.
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1.2
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Der Schülerrat befass sich mit den Anregungen, Kritiken und Wünschen der Schüler an die Lehrer und umgekehrt.
Durch die enge Zusammenarbeit der Mitglieder mit dem Lehrkörper hat der Rat auch Verbindungen zur Schulpflege und kann
Vorschläge einbringen und entgegennehmen.
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Aufgaben und Zweck des SR
2.1
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Aufgaben
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Aufgabe des SR Seengen ist es, sich für die Wahrnehmung und Vertretung der schulischen,
sozialen oder fachlichen Interessen der Schüler und Schülerinnen einzusetzen.
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2.2
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Zweck
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Zweck des SR Seengen ist es, demokratische Reformen sowie Veränderungen an der Schule und
deren sozialem Umfeld zu verwirklichen. Dies geschieht durch
- die Realisierung und Unterstützung von Aktionen der SchülerInnen
- Öffentlichkeitsarbeit z.B. durch ein Infobrett, Homepage etc.
- die Zusammenarbeit mit Gruppierungen , mit denen gemeinsame Ziele erreicht werden
können.
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Gliederung
3.1
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Träger der Arbeit
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Träger der Arbeit des SR-OS sind die Vertreter der jeweiligen Schulstufen der Oberstufe Seengen.
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3.2
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Der Vorstand (VSSR)
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Der Vorstand wird demokratisch, von den Vertretern der SRV, gewählt.
Er ist die Basis des SR und besteht aus
- dem Schulratspräsidenten
- dem Vizepräsidenten
- dem Aktuar
- dem Finanzverwalter
a.
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Der Schulratspräsident
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Der Präsident vertritt den SR in allen Punkten nach aussen und leitet die
regulären Sitzungen sowie die Vollversammlungen. Er ist erster Ansprechpartner bei Anlässen, welche
den gesamten Rat betreffen und legt den Zeitpunkt der nächsten Sitzung fest. Nach Bearbeitung eines
Projekts entlässt er es in einem Schreiben an die Öffentlichkeit. Der Präsident wird aus den
Vertretern der 8./9. Klasse gewählt.
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b.
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Der Vizepräsident
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Der Vizepräsident vertritt den Präsidenten bei Abwesenheit. Er ist der
Ansprechpartner, wenn der Präsident verhindert ist und leitet dann dessen Angelegenheiten.
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c.
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Der Aktuar
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Der Aktuar führt bei jeder Sitzung Protokoll und regelt die Korrespondenzen des
Rates (wenn nichts anderes vom Präsidenten festgelegt). Ausserdem übernimmt er die Terminplanung des Rates.
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d.
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Der Finanzverwalter
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Der Finanzverwalter kümmert sich um die Finanzen des Rates. Er verwaltet die
Kontoauszüge, Rechnungen, Einzahlungen ect. und stellt der SRV einen Jahresrückblick plus ein Budget
für das nächste Jahr vor. Der Finanzverwalter wird aus den Vertretern der 8./9. Klasse gewählt.
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3.3
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Wahlen
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Jede Klasse stellt mindestens einen Kandidaten, wobei kein Limit an Kandidaten gesetzt ist.
Die Klasse und die Parallelklasse stimmen dann über die Kandidaten ihrer Schulstufe gemeinsam, wenn nötig in
mehreren Wahlgängen, ab. Jedes Mitglied vertritt eine Klasse (6.-9.) einer Schulstufe. Also vier Abgeordnete
jeder Stufe (Bez./Sek./Real) plus einen Vertreter der Kleinklasse Oberstufe. Die Legislaturperiode beträgt ein
Schuljahr. Wiederwahlen sind zulässig.
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3.4
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Neu- / Abwahlen
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Der Vorstand ist der Schülerrat-Vollversammlung rechenschaftspflichtig und kann jederzeit von ihr abgewählt
werden, wenn 2/3 der Mitglieder der SRV dies wollen. Wird der Vorstand abgewählt, müssen anschliessend
Neuwahlen aus allen Kandidaten der Delegierten arrangiert werden. Dafür ist eine ausserordentliche SRV
einzuberufen.
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3.5
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Abwesenheit /Unfall
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Bei Abwesenheit oder Unfall/Krankheit eines Mitgliedes ist der Präsident/Vizepräsident unter Angabe des
Grundes zu benachrichtigen. Die Abwesenheit wird im Protokoll vermerkt. Bei mehrmals wiederholter
unzulässiger Abwesenheit ist der Lehrkörper zu benachrichtigen. In schweren Fällen kann das zum Ausschluss
des Mitgliedes aus dem Schülerrat durch den Vorstand führen.
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Die Schülerrat Vollversammlung (SRV)
Die Schülerrat Vollversammlung ist das höchste beschlussfassende Organ des SR-OS Seengen.
Sie tagt mindestens einmal pro Jahr nach Ablauf der Legislaturperiode der Mitglieder des SR
Seengen. Die SRV wählt den Vorstand des SR-OS Seengen. Sie beschliesst
- die Grundzüge des arbeit des SR-OS/US Seengen
- die Änderung der Statuten des SR-OS/US Seengen
- die Auflösung des SR-OS/US und des Vorstandes
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4.1
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Zusammensetzung der Schülerrat Vollversammlung
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Die SRV setzt sich aus allen Delegierten des SR-OS und SR-US zusammen.
Die SRV ist für alle Schüler der Schule Seengen üffentlich.
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4.2
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Antrags- und Stimmberechtigung
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Antrags- und stimmberechtigt sind in allen Fragen die Schulräte. Sie
vertreten unter anderem die Meinung ihrer Klassenkollegen an der SRV.
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4.3
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Ausserordentliche Schülerrat Vollversammlung
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Eine ausserordentliche SRV muss einberufen werden, wenn 1/3 der
SchülerInnenvertretung Seengens oder der Vorstand sie fordern. Die ausserordentliche SRV muss
mindestens 7 Tage vorher unter Abgabe der Tagesordnung einberufen werden.
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4.4
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Rechenschaft / Abwahl
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siehe §3.4
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Statutenänderungen
Statutenänderungen können nur von der SRV mit einer 2/3 Mehrheit
aller Delegierten des SR Seengen vorgenommen werden.
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Auflösung
Die Auflösung kann nur von der SRV mit einer 2/3 Mehrheit aller
Delegierten des SR Seengen vorgenommen werden.
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Inkrafttreten
Diese Statuten treten mit sofortiger Wirkung nach ihrer
Beschlussfassung in Kraft.
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